Wenn ein Mensch stirbt –
Wegbegleitung bei einem Todesfall

Bei einem Todesfall sind wir gerne bereit, Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite zu stehen und die anstehenden Fragen zur Begräbnisfeier miteinander zu klären. Wenden Sie sich sogleich an das Pfarramt, Tel. 026 492 96 20.

Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 026 492 96 26.

Nachfolgend ein paar wichtige Hinweise:

Beerdigungstermine
Montag bis Freitag, um 14.00 Uhr
Samstag, um 10.00 Uhr

Trauergebet
Am Vorabend der Beerdigung um 19.00 Uhr

Beerdigungsliturgie  
In der Regel wird der Gottesdienst von einer Organistin und dem Kirchenchor mitgestaltet und vom Liturgen (Priester oder Pastoralassistentin) gemeinsam mit den Angehörigen vorbereitet.

Gottesdienst des Dreissigsten
In der Regel am letzten Samstag des folgenden Monats, jeweils um 17.00 Uhr im Vorabendgottesdienst

Erstes Jahresgedächtnis      
Jeweils ein Jahr nach dem Tod im Vorabendgottesdienst vom Samstag, um 17.00 Uhr.

Kosten die Pfarrei betreffend
Für die Beerdigung, sowie für den Gottesdienst des Dreissigsten und das erste Jahresgedächtnis entstehen keinerlei Kosten für die Angehörigen.
Als Zeichen der Wertschätzung kann man nachträglich an die Beerdigung dem Kirchenchor eine kleine Spende zukommen lassen.
Bei aus der Kirche Ausgetretenen gilt eine spezielle Regelung.

Für das Friedhofwesen ist die Gemeinde zuständig.

Für die Errichtung von Stiftmessen gibt das Pfarramt Auskunft.

Kontakt Pfarramt:
026 492 96 20